"[...]Die Möglichkeit zur Abwahl des Bürgermeisters gibt es in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland, außer in Baden-Württemberg und Bayern.[...]" (siehe PDF LT Drucksache 12/33 48 B/W, Seite 4, "Zu 5:") ..............................................................................................................................................................
Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es in Baden-Württemberg grundsätzlich noch immer nicht möglich, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.
Die Amtszeit eines gewählten Bürgermeisters in B/W beträgt 8 Jahre.
Mehr Informationen dazu auch hier (wikipedia.org)
Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf drängen, dass die Gemeindeordnung ohne Verzug dahin gehend geändert wird, dass es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg möglich ist, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.
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