Bürgermeister-Abwahl endlich auch in B/W ermöglichen - Historie

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  • Bürgermeister-Abwahl endlich auch in B/W ermöglichen

    von FRitz, angelegt

    "[...]Die Möglichkeit zur Abwahl des Bürgermeisters gibt es in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland, außer in Baden-Württemberg und Bayern.[...]" (siehe PDF LT Drucksache 12/33 48 B/W, Seite 4, "Zu 5:") ..............................................................................................................................................................

    Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es in Baden-Württemberg grundsätzlich noch immer nicht möglich, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.

    Die Amtszeit eines gewählten Bürgermeisters in B/W beträgt 8 Jahre.

    Mehr Informationen dazu auch hier (wikipedia.org)


    Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf drängen, dass die Gemeindeordnung ohne Verzug dahin gehend geändert wird, dass es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg möglich ist, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.


    Rücktritt Schuster? - Dossier mit über 2.000 Beiträgen

    shooster Vom *Vom Aussterben bedroht: Riesen-Gartenzwerg-OB-Modell 1.0


    *

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    "[...]Die Möglichkeit zur Abwahl des Bürgermeisters gibt es in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland, außer in Baden-Württemberg und Bayern.[...]" (siehe PDF LT Drucksache 12/33 48 B/W, Seite 4, "Zu 5:") ..............................................................................................................................................................

    Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es in Baden-Württemberg grundsätzlich noch immer nicht möglich, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.

    Die Amtszeit eines gewählten Bürgermeisters in B/W beträgt 8 Jahre.

    Mehr Informationen dazu auch hier (wikipedia.org)


    Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf drängen, dass die Gemeindeordnung ohne Verzug dahin gehend geändert wird, dass es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg möglich ist, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.


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    shooster *Vom Aussterben bedroht: Riesen-Gartenzwerg-OB-Modell 1.0 *



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    "[...]Die Möglichkeit zur Abwahl des Bürgermeisters gibt es in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland, außer in Baden-Württemberg und Bayern.[...]" (siehe PDF LT Drucksache 12/33 48 B/W, Seite 4, "Zu 5:") ..............................................................................................................................................................

    Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es in Baden-Württemberg grundsätzlich noch immer nicht möglich, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.

    Die Amtszeit eines gewählten Bürgermeisters in B/W beträgt 8 Jahre.

    Mehr Informationen dazu auch hier (wikipedia.org)


    Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf drängen, dass die Gemeindeordnung ohne Verzug dahin gehend geändert wird, dass es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg möglich ist, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.


    Rücktritt Schuster? - Dossier mit über 2.000 Beiträgen

    shooster*Vom Aussterben bedroht: Riesen-Gartenzwerg-OB-Modell 1.0 *



    Vom Aussterben bedroht: Dumpfer Riesen-Gartenzwerg - OB-Modell 03.1 (We're sorry: Support denied for those and any similar charges at any time)

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    "[...]Die Möglichkeit zur Abwahl des Bürgermeisters gibt es in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland, außer in Baden-Württemberg und Bayern.[...]" (siehe PDF LT Drucksache 12/33 48 B/W, Seite 4, "Zu 5:") ..............................................................................................................................................................

    Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es in Baden-Württemberg grundsätzlich noch immer nicht möglich, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.

    Die Amtszeit eines gewählten Bürgermeisters in B/W beträgt 8 Jahre.

    shoosterVom Aussterben bedroht: Dumpfer Riesen-Gartenzwerg - OB-Modell 03.1 (We're sorry: Support denied for those and any similar charges at any time)

    Mehr Informationen dazu auch hier (wikipedia.org)


    Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf drängen, dass die Gemeindeordnung ohne Verzug dahin gehend geändert wird, dass es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg möglich ist, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.


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    "[...]Die Möglichkeit zur Abwahl des Bürgermeisters gibt es in allen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland, außer in Baden-Württemberg und Bayern.[...]" (siehe PDF LT Drucksache 12/33 48 B/W, Seite 4, "Zu 5:") ..............................................................................................................................................................

    Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es in Baden-Württemberg grundsätzlich noch immer nicht möglich, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.

    Die Amtszeit eines gewählten Bürgermeisters in B/W beträgt 8 Jahre.

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    Mehr Informationen dazu auch hier (wikipedia.org)


    Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf drängen, dass die Gemeindeordnung ohne Verzug dahin gehend geändert wird, dass es grundsätzlich auch in Baden-Württemberg möglich ist, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.


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    Nach der geltenden Gemeindeordnung ist es in Baden-Württemberg grundsätzlich noch immer nicht möglich, einen amtierenden Bürgermeister abzuwählen.

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